Die nachfolgenden Bestimmungen werden vom Käufer für den Geschäftsverkehr als verbindlich anerkannt. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden. Es gilt immer die aktuellste Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses.
a. Unsere Angebote gelten in CHF, ab Reichenburg SZ
b. Für Umfang und Ausführung der Lieferung von kundenspezifischen Bestellungen ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
c. Die Preise in unseren Offerten sind Richtpreise gemäss Besprechung. Wir behalten uns vor, bei Abänderung der Offerte durch den Kunden auch den Preis zu ändern.
d. Preisangaben im Shop und in der Werbung verstehen sich incl.
8,0% Mehrwertsteuer. Unsere MWST Nr. lautet:
CHE-CHE-354.994.887 MWST
e. Die Lackierwerk Obersee AG übernimmt keine Haftung im Falle von Druckfehlern. Im Webshop gilt im Zweifelsfalle immer der Artikeltext und nicht das publizierte Bild.
a. Lieferfristen sind auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
b. Entschädigungsansprüche des Käufers aufgrund verspäteter
Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.
c. Mindestversandmenge CHF. 50.00, franko ab CHF 300.00
d. Umtausch nur in Originalverpackung innert 8 Tagen
möglich. Aktionen und reduzierte Artikel können nicht umgetauscht werden. Es
erfolgt keine Barauszahlung.
e. Einkäufe zu Sonderkonditionen im Onlineshop sind ausnahmslos über den Shop zu tätigen und im voraus zu bezahlen. Technische Störungen (z.B. Unterbruch des Providers) verpflichten uns nicht, Aktionen oder Sonderangebote zu verlängern, nachzuliefern oder in bar abzugelten.
f. Geschenke von Lackierwerk Obersee AG (z.B. Gutscheine, Prämien) sind freiwillige Boni ohne Kaufverpflichtung. Der Kunde ist berechtigt, diese Geschenke abzulehnen. Die Lackierwerk Obersee AG verpflichtet sich zu keinem Zeitpunkt, solche Prämien in bar auszuzahlen oder gleichwertigen Ersatz zu leisten.
g. Höhere Gewalt, Streiks, Materialmangel und sonstige Hindernisse entbinden uns für die Dauer der Störung von der vereinbarten Lieferfrist.
h. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.
i. Nicht vorrätige Waren sind durch den Kunden neu zu bestellen. Die Lackierwerk Obersee AG hat keine Nachsendepflicht (bei Vorauszahlung erfolgt eine Gutschrift).
j. Der Versand von Stückgut erfolgt über die Schweizer Post. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Auswahl des Spediteurs.
k. Für Stückgut wird dem Kunden ein Pauschalbetrag von CHF 10.00 verrechnet (ausgenommen Frankolieferungen gem. 3.b)
l. Öffnungszeiten ???
a. Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lackierwerk Obersee AG.
b. Solange die Gesamtforderung noch nicht getilgt ist, darf die Ware nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lackierwerk Obersee AG weiterverkauft werden.
c. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes seine Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit zur Sicherung seiner Forderungen zu entfernen. Der Käufer gestattet dem Verkäufer oder seiner Vertreter zwecks Sicherstellung unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich unsere Ware befindet.
a. Rechnungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen netto zu begleichen, online-Bestellungen müssen im voraus beglichen werden.
b. Bei kundenspezifischen Bestellungen wird eine Anzahlung von 50% der Rechnungssumme bei Bestellung verlangt.
c. Bei Überschreitung des Zahlungstermins wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet.
d. Abzüge für Portokosten oder Abrundungen der Endbeträge werden nicht anerkannt.
e. Bei Zahlungsverzug ist die Lackierwerk Obersee AG berechtigt, dem Besteller Mahnkosten zu belasten. Die Unkosten für die Einforderung überfälliger Schulden gehen vollumfänglich zu Lasten des Schuldners.
f. Für online-Bestellungen gilt nur Vorauszahlung mit Kreditkarten, Postcard oder per Nachnahme.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Reichenburg SZ.
Stand: 01.6.2021